I. Allgemeine Vertragsbedingungen
1.
Geltungsbereich
Diese allgemeinen
Geschäftsbedingungen gelten für alle - auch zukünftige - unsere Angebote,
Auftragsbestätigungen,
Vertragsannahmen, Lieferungen und sämtliche sonstigen Leistungen.
Abweichende
Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich anerkennen.
2. Angebot und
Auftragserteilung
Unsere Angebote sind
freibleibend. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte
Ware erwerben zu wollen. Wir
sind berechtigt, das Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach
Eingang bei uns anzunehmen.
Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der
Ware an den Kunden erklärt
werden. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch
die Geschäftsleitung. Bei
Abzahlungsgeschäften wird der Besteller darauf hingewiesen, dass seine
auf den Vertragsabschluß
gerichtete Willenserklärung erst wirksam wird, wenn er sie nicht binnen
einer Woche schriftlich
widerruft. Wurde jedoch kein Ratenkauf vereinbart, ist der Auftrag
grundsätzlich unwiderruflich.
Nimmt der Besteller die Ware nach Fertigstellung nicht ab, so ist er
zu vollem Schadensersatz
verpflichtet. Erfolgt mit unserem schriftlichen Einverständnis vor
Fertigstellung ein Rücktritt
von dem Vertrag, so sind 25 % der Kaufsumme als Entschädigung zu
zahlen. Ein Nachweis ersparter
Aufwendungen aufgrund größeren Verlustes bleibt dem Besteller
erhalten. Sonderbestellungen
sind unwiderruflich. Die danach gelieferten Waren können nicht
umgetauscht und nicht
zurückgegeben werden. Berechtigte Mängelrügen geben ausschließlich
einen
Nachbesserungsanspruch.
3.
Preise
1. Die Preise sind bindend und
verstehen sich ab unserem Lager oder ab Werk nach unserer Wahl,
soweit dies im Einzelfall
nicht abweichend geregelt ist, zuzüglich der jeweils gültigen
Mehrwertsteuer.
2. Sofern Transport durch uns
vereinbart wird, trägt der Kunde sämtliche anfallenden
Transportkosten (z. B.
Mautgebühren). Im Rahmen unseres Ausfuhrbereiches kann frei Haus
Lieferung vereinbart
werden.
3. Bis zu einem
Mindestauftragswert von 150,00 EUR netto berechnen wir eine Zustellpauschale in
Höhe von derzeit 15,00 EUR pro
Lieferung.
II. Lieferbedingungen
1.
Lieferfristen
Angaben von Lieferfristen sind
unverbindlich, es sei denn, sie sind schriftlich vereinbart und
ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet. Nicht richtige oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung ist
dem Besteller von uns
unverzüglich anzuzeigen. In diesem Fall - wie im Falle höherer Gewalt
(entsprechend bei Streik,
Aussperrung, Mobilmachung, Krieg, Aus- und Einfuhrverboten, Roh- und
Brennstoffmangel, Feuer,
Verkehrssperren, Störungen der Betriebe oder des Transportes und
ähnlichen Umständen, gleichgültig,
ob sie bei uns, dem Vorlieferanten oder dessen Unterlieferer
entstehen) - verlängern sich auch
schriftlich als verbindlich bezeichnete Lieferfristen um die Dauer
der Behinderung zuzüglich einer
angemessenen Anlaufzeit. Der Vorlieferant hat uns unverzüglich
schriftlich zu erklären, wenn die
Lieferung nicht vollständig oder rechtzeitig vorgenommen werden
kann. Diese Erklärung gilt als
Beweis, dass wir an der Lieferung behindert sind. Für Fehler, die auf
ein Verschulden des Lieferanten
zurückzuführen sind, stellt dieser uns von der daraus resultierenden
Produzentenhaftung insoweit frei,
wie er selbst auch unmittelbar haften würde. Schadensersatz
wegen verspäteter Lieferung oder
Nichtlieferung ist im Falle höherer Gewalt oder von uns nicht zu
vertretender Umstände
ausgeschlossen. Lieferung vor Ablauf der Lieferzeit sowie Teillieferung sind
zulässig, soweit sich aus der
Teillieferung Nachteile für den Gebrauch nicht ergeben.
2.
Mängelrüge
Die Ware muss sofort nach
ihrem Empfang auf Mängelfreiheit untersucht werden. Unternehmer
müssen uns offensichtliche
Mängel innerhalb einer Frist von vier Werktagen ab Empfang der Ware
schriftlich anzeigen;
andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs
ausgeschlossen. Die Frist ist
nur gewahrt, wenn die Mängelanzeige innerhalb dieser Frist bei uns
eingeht. Den Unternehmer
trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen,
insbesondere für den Mangel
selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die
Rechtzeitigkeit der
Mängelrüge. Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei Monaten
nach Feststellen des
vertragswidrigen Zustands über offensichtliche Mängel schriftlich informieren.
Die Frist wird nur durch den
rechtzeitigen Zugang der Mängelanzeige gewahrt. Wird die
Information unterlassen,
erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei Monate nach seiner Feststellung
des Mangels, es sei denn, der
Verkäufer war arglistig. Die Beweislast für den Zeitpunkt der
Mangelfeststellung trifft den
Verbraucher. Bei gebrauchten Gütern trifft den Verbraucher die
Beweislast für die
Mangelhaftigkeit der Ware. Die Beanstandung ist auf dem Lieferschein zu
vermerken und von unserem
Mitarbeiter gegenzuzeichnen. Nicht offensichtliche Mängel sind
innerhalb einer Woche ab
Erhalt der Ware schriftlich zu rügen, andernfalls verliert der Besteller
seine Gewährleistungsansprüche
bezüglich der Mängel. Ware, die der Besteller verarbeiten will, hat
er zuvor auf ihre Eignung und
Verwendungsfähigkeit hin zu untersuchen. Insoweit sind wir von
jeder Haftungsverpflichtung
entbunden. Bei Tiefkühlkost beschränkt sich die Reklamationsfrist auf
24 Stunden und ist dann auch
telefonisch, per Telefax, per Telex oder per E-Mail möglich.
3.
Gewährleistung
Gegenüber Unternehmern leisten
wir für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr
durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung. Verbraucher haben zur Nacherfüllung die Wahl
zwischen Nachbesserung oder
Ersatzlieferung. Wir können die gewählte Art der Nacherfüllung aber
verweigern, wenn der
Kostenaufwand dazu unverhältnismäßig ist und die andere Nacherfüllungsart
ohne erhebliche Nachteile für
den Verbraucher bleibt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der
Kunde Herabsetzung oder
Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrags verlangen. Bei nur
geringfügigen Mängeln steht
dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Wählt der Kunde nach
gescheiterter Nacherfüllung
den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein
Schadensersatzanspruch wegen
Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung
Schadensersatz, verbleibt die
Ware bei ihm, wenn dies zumutbar ist. Der Schadensersatzanspruch
beschränkt sich auf die
Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache, es sei
denn, wir haben arglistig
gehandelt. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab
Ablieferung der Ware, für
Verbraucher zwei Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten
Sachen beträgt die
Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware, es sei denn, der Kunde hat
uns den Mangel nicht
rechtzeitig angezeigt (s. II 2). Gegenüber Unternehmern gilt als
Beschaffenheit der Ware
grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart.
Öffentliche Äußerungen,
Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen keine vertragsgemäße
Beschaffenheitsangabe der Ware
dar. Bei mangelhafter Montageanleitung sind wir nur zur
Lieferung einer mangelfreien
Montageanleitung verpflichtet, es sei denn, der Mangel der
Montageanleitung steht der
ordnungsgemäßen Montage nicht entgegen. Garantien im Rechtssinne
erhält der Kunde durch uns nicht.
Herstellergarantien bleiben unberührt. Die Gewährleistung
beschränkt sich bei berechtigten
Mängelrügen nach unserer Wahl entweder auf Nachbesserung oder
auf Lieferung mangelfreier Ware.
Ist die Nachbesserung von unserer Seite trotz zweier Versuche
nicht möglich, kann der Besteller
die Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung
des Vertrages verlangen.
Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, es sei denn,
wir haften wegen Vorsatzes oder
grober Fahrlässigkeit. Bei wunschgemäßer Versendung der Ware
innerhalb oder außerhalb des
Ortes unseres Hauptsitzes sowie beim Einsatz unserer oder fremder
Transportfahrzeuge geht die
Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Ware auf den
Besteller oder Käufer
über.
4. Bezug von
Verpackungsmitteln
Soweit der Besteller bei uns
Verpackungsmittel ohne „grünen Punkt“ bezieht, bestätigt uns der
Besteller bzw. Kunde mit
Annahme der Ware, dass er Selbstentsorger im Sinne der aktuellen
Verpackungsverordnung
ist.
4.1. Rücknahme von
Transportverpackungen
Wir informieren Sie hiermit
darüber, dass Sie uns gemäß § 15 Abs. 1 Nr.1 VerpackG, die von uns
bezogene Transportverpackung
unentgeltlich zurückgeben können. Wenn Sie hiervon Gebrauch
machen wollen, wenden Sie sich
bitte an Ihren zuständigen Außendienstmitarbeiter, um die
Abwicklung der Rücknahme zu
besprechen.
III. Eigentumsvorbehalt
1.
Allgemeines
Die von uns gelieferten oder
eingebauten Gegenstände bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher
Forderungen, gleich aus
welchem Rechtsgrund, bis zur Einlösung sämtlicher uns in Zahlung
gegebener Schecks oder
Wechsel, auch wenn der Kaufpreis für besonders bezeichnete Forderungen
bezahlt ist, unser Eigentum.
Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung
für unsere Saldoforderung. Der
Eigentumsvorbehalt bleibt auch im Falle der Weiterveräußerung,
des Einbaus und der
Verarbeitung bestehen und überträgt sich auf die gefertigte neue Sache anteilig
im Wert unserer Lieferung oder
Leistung. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder
Vermischung, so überträgt uns
der Besteller die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen
Sache im Umfang des
Rechnungswertes der von uns erbrachten Leistung. In allen Fällen der Be-
und Verarbeitung gilt der
Besteller uns gegenüber als unentgeltlicher Verwahrer. Gegenüber
Verbrauchern behalten wir uns
das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des
Kaufpreises
vor.
2. Verlängerter
Eigentumsvorbehalt
Die Forderungen, die der
Besteller aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware erwirbt, gelten
bereits mit Auftragserteilung
an uns abgetreten. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Die
abgetretene Forderung dient
zur Sicherung unserer Ansprüche in Höhe des Wertes der jeweiligen
Lieferung oder Leistung
zuzüglich 15 %. Soweit der Besteller einem Abtretungsverbot unterliegt,
hat er uns davon unverzüglich
zu verständigen und auf unser Verlangen die schriftliche
Zustimmung seines
Vertragspartners beizubringen. Ist der Besteller in Zahlungsverzug, können wir
verlangen, daß der Besteller
die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle
zum Einzug erforderlichen
Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den
Schuldnern (Dritten) die
Abtretung nachweislich unverzüglich mitteilt. Übersteigt der Wert der
unter Eigentumsvorbehalt
gelieferten Sachen, die uns zur Sicherung dienen, unsere
Gesamtforderung um mehr als 15 %,
so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur
Rückübertragung
verpflichtet.
IV. Zahlungsbedingungen
1.
Zahlungsfrist
Unsere Rechnungen sind im Falle
des Vorliegens eines Liefergeschäfts bei Übernahme der Ware
bzw. Lieferung und bei Montage
nach Zugang unserer Schlußrechnung sofort rein netto Kasse
fällig. Teilzahlungen oder
ähnliche Zahlungsweisen bedürfen bereits bei Auftragserteilung unserer
schriftlichen
Zustimmung.
2.
Zahlungsmittel
Zahlungen sind entweder in bar
oder auf die von uns angelegten Konten zu leisten. Wechsel und
Schecks gelten erst nach
Einlösung als Zahlung. Der Rechnungsbetrag kann auch eingezogen
werden. In allen Fällen ist
das Datum des Lastschrifteinzugs auf den Rechnungen vermerkt. Die
Frist zur Vorabankündigung
beträgt maximal 2 Tage. Ist der Zahltag ein Feiertag oder am
Wochenende, verschiebt sich die
Fälligkeit auf den nächsten Werktag. Kosten, die durch vom
Käufer verursachte
Nichteinlösungen oder Rückbuchungen der Lastschriften entstehen, gehen zu
seinen
Lasten.
3.
Verzug
Der Kunde verpflichtet sich,
nach Erhalt der Ware den Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen zu zahlen.
Nach Ablauf dieser Frist kommt
der Kunde in Zahlungsverzug. Unternehmer haben die Geldschuld
während des Verzugs in Höhe
von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns vor,
einen höheren Verzugsschaden
nachzuweisen und geltend zu machen. Verbraucher haben die
Geldschuld während des Verzugs
in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
4.
Aufrechnung
Eine Aufrechnung des Bestellers
oder Käufers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig
festgestellten Gegenforderungen
zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben,
wenn sein Gegenanspruch auf
demselben Vertragsverhältnis beruht.
V. Verbindlichkeit des
Vertrages
Der Vertrag bleibt auch
verbindlich bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen. In
diesem Fall ist er den
gesetzlichen Vorschriften nach Möglichkeit anzupassen und sind die
wirtschaftlichen Auswirkungen
zu berücksichtigen.
VI. Gerichtsstand
Für die Geltendmachung
sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung - auch für Wechsel-
und Scheckansprüche - wird die
Zuständigkeit des Amts- bzw. Landgerichts Kassel vereinbart,
soweit es sich bei dem
Besteller um einen Unternehmer i. S. d. §§ 1ff HGB oder um eine juristische
Person des öffentlichen Rechts
oder um ein öffentlich rechtliches Sachvermögen handelt. Wir sind
jedoch auch berechtigt, am
allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu klagen. Es gilt
ausschließlich deutsches Recht
unter Ausschluß der Gesetze über den internationalen Kauf
beweglicher Sachen, auch wenn
der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.
Stand: April
2023
SCHERFF GmbH & Co. KG,
Falderbaumstraße 13, 34123 Kassel
Copyright © SCHERFF GmbH &
Co. KG